Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausbildung der Hundeschule Wankumer Heide
Stand: 1.1.2009, aktualisiert: 1.1.2016
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Wankumer Heide erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten
Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der Hundeschule Wankumer Heide sind freibleibend und unverbindlich. Die
wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden.
2.2. Sollten sich weniger als sechs Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule
Wankumer Heide die entsprechende Ausbildung absagen.
2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Hundeschule Wankumer Heide in Schrift- oder Textform.
3. Zahlung und Preise
3.1. Rechnungen der Hundeschule Wankumer Heide sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Wankumer Heide
über den Betrag verfügen kann.
3.2. Die Hundeschule Wankumer Heide kann Zahlung per Vorkasse verlangen.
3.3. Die Hundeschule Wankumer Heide berechnet 0,60 € pro gefahrenen Kilometer ab ihrem Betriebssitz
bis 30 km einfache Strecke und 1,20 € ab dem 31. km einfache Strecke bei Anreise zum Kunden.
3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Wankumer Heide berechtigt,
3.4.1. vom Vertrag zurückzutreten oder
3.4.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als
pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine
geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule
Wankumer Heide ist zulässig.
3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
3.6. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4. Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung
4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz,
insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten,
verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende
veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen.
4.2. Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 2.000.000 €
betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die Hundeschule Wankumer Heide über
aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines
Hundes zu informieren.
4.4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
5. Durchführung der Ausbildung
5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen
Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im
Ermessen der Hundeschule Wankumer Heide.
5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm
oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die
Hundeschule Wankumer Heide werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt.
5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit
mitgeteilt.
5.4. Die Hundeschule Wankumer Heide garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich ist, da der Erfolg
nicht zuletzt vom Kunden abhängt.
6. Absage des Kunden
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten
Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung
nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.
6.2. Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens
einen Tag vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten
nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet sich
der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger
Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter
Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.
Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule Wankumer Heide grundsätzlich keine Haftung für
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen
entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der
Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.
Der/die Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden sowie das Betreten des
Trainingsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko.
7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule Wankumer Heide ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Wankumer
Heide.
8. Sonstiges
8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Hundeschule Wankumer
Heide geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der
Hundeschule Wankumer Heide.
8.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
hiervon unberührt.